Daten sind in der heutigen Wirtschaftswelt von ungemeiner Bedeutung. Diese können, richtig angewandt, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen. Damit sind aber immer auch Kosten verbunden, was die Aktivierung dieser Daten in der Bilanz als einen Aktivposten rechtfertigt.
Aktivierung von Daten gemäss dem Obligationenrecht
Unter bestimmten Bedingungen können den Daten einen bilanziellen Wert zugesprochen und diese somit in der Bilanz aktiviert werden. Der kostenorientierte Ansatz bildet die Grundlage für die Aktivierung von Daten als immaterielle Vermögenswerte.
Damit eine Aktivierung von Daten in der Bilanz gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR 959 Abs. 2) zulässig ist, müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Die Daten müssen als Vermögenswert betrachtet werden.
- Das Unternehmen muss über die Daten verfügen.
- Die Daten müssen aus bereits stattgefundenen Ereignissen resultieren.
- Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass die Daten in der Zukunft Einnahmen generieren.
- Die Daten müssen zuverlässig und transparent bewertet werden können, weshalb nur ein kostenorientierter Ansatz zulässig ist.
Sind diese Bedingungen (Vermögenswert, Verfügungsmacht, vergangene Ereignisse, wahrscheinlicher Mittelzufluss und verlässliche Bewertbarkeit) erfüllt, können die Kosten für die Erstellung und Pflege der Daten im laufenden Geschäftsjahr aktiviert werden.