Sie streben eine Unternehmensnachfolge an, haben aber nicht genügend Eigenkapital? Oder Sie wollen bewusst nicht die gesamte Kaufsumme mit eigenen Mitteln tragen? In beiden Fällen kommt häufig eine Fremdfinanzierung über eine Bank in Frage. Doch worauf ist zu achten, welche Unterlagen werden benötigt und wie bereiten Sie sich optimal vor?
Beim Beantragen eines Bankkredites gibt es bezüglich des Verhältnisses von Eigenkapital zu Fremdkapital keine verbindlich vorgeschriebenen Bedingungen. Üblicherweise muss der Kreditnehmer mindestens 30 % des Kaufpreises mit Eigenkapital tragen können. Zudem prüft die Bank jedes Finanzierungsgesuch sehr sorgfältig auf allfällige Risiken. Doch welche Punkte werden eigentlich genau einer Prüfung unterzogen?
Grundsätzlich basiert eine solche Prüfung auf der Bewertung von Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragsstellers.
Unternehmensnachfolge – Die Kreditfähigkeit beim Bankkredit
Bei der Kreditfähigkeit liegt der Fokus darauf, ob und in welchem Zeitraum ein Übernahmekredit zurückbezahlt werden kann. Hierzu greifen die meisten Banken auf die Berechnung des Free Cashflows zurück. Die genaue Definition des Free Cashflows kann von Bankinstitut zu Bankinstitut leicht variieren. Schlussendlich läuft es aber immer darauf hinaus, welcher Betrag nach Abzug aller Kosten, Abschreibungen, Zinsen und Steuern letzten Endes übrig bleibt und jährlich zur Rückzahlung des Bankkredites eingesetzt werden kann.
Im Normalfall verwenden die Banken hierzu das gewichtete und bereinigte EBITDA der letzten drei Geschäftsjahre und ziehen davon die kalkulatorischen Ersatzinvestitionen, die kalkulatorischen Zinsen und die kalkulatorischen Steuern ab. Doch was bedeutet der Begriff «bereinigtes EBITDA»? Die Bereinigungen beziehen sich auf betriebsfremde oder steuermotivierte Einflüsse wie auch auf einmalige und nicht wiederkehrende sowie aperiodische Positionen, die mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit während des Geschäftsjahres nichts zu tun haben. Dazu gehört beispielsweise die erfolgswirksame Auflösung stiller Reserven. Da dieser Ertrag nicht in direktem Zusammenhang mit dem aktuellen Geschäftsjahr steht, wird das EBITDA um diesen Beitrag reduziert. Ein Beispiel für betriebsfremde Aufwendungen ist die Bezahlung der privaten Fahrzeugkosten über das Unternehmen. Da diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht, wird dieser Betrag für die Bereinigung dem EBITDA aufgerechnet, da die Ertragskraft in der Erfolgsrechnung aktiv vermindert wurde.
Für die Berechnung der kalkulatorischen Ersatzinvestitionen, Zinsen und Steuern werden nicht die Beträge aus der Erfolgsrechnung eingesetzt, sondern jeder der drei Kostenfaktoren wird vom Kreditgeber kritisch hinterfragt. Beispielsweise können die Ersatzinvestitionen reduziert werden, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, weshalb die eingesetzten Maschinen oder das benötigte Inventar noch länger eingesetzt werden kann als abschreibungstechnisch dargestellt. Dies führt zu einem höheren Free Cashflow und führt gegebenenfalls wiederum zu einem höheren Kreditvolumen oder einer längeren Rückzahlungsfrist. Um das rechnerisch maximal mögliche Finanzierungsvolumen der Bank zu bestimmen, wird der bereinigte Free Cashflow mit der von der Bank bestimmten Anzahl Jahre der Rückzahlungsfrist multipliziert und einen Abschlag für die Teuerung angewendet. Die Rückzahlungsdauer der Banken beläuft sich im Normalfall auf sechs bis sieben Jahren.