Wenn das Ende der Verhandlungen naht, gilt es, das «Eisen zu schmieden, solange es heiss ist». Künstlich herbeigeführte Verzögerungen, um ein Wunschdatum zu erreichen, sind in der Regel eher schädlich als nützlich: Sie erhöhen das Risiko auf Verkäuferseite, weil andere Kaufinteressenten vertröstet werden müssen. Ausserdem sind sie unnötig, denn die gewünschten zeitlichen Abläufe können ganz einfach im Kaufvertrag festgelegt werden.
Signing und Closing beim Unternehmensverkauf
Für den Abschluss des Firmenverkaufs sind drei Termine zentral:
- Stichtag: Per festgelegtem Stichtag wird die Firma verkauft (Bilanz und Erfolgsrechnung werden auf diesen Termin hin erstellt)
- Unterzeichnung (Verpflichtungsgeschäft): Beide Parteien unterschreiben den Kaufvertrag
- Vollzug (Verfügungsgeschäft): Der Transaktionsgegenstand (z. B. Stammanteile) wird übertragen
Im Merkblatt zur Verpflichtung und Verfügung beim Firmenverkauf finden Sie detaillierte Informationen zu Stichtag, Unterzeichnung, Vollzug und der zeitlichen Abfolge dieser Termine.
Kaufvertrag Unternehmen
Gewisse Standartelemente sind bei jedem Firmenverkauf im Kaufvertrag enthalten. Andere wiederum hängen von der Rechtsform des Unternehmens und den verhandelten Übergabekonditionen ab (z. B. beim Verkauf einer GmbH). Zu den Standartelementen gehören in jedem Fall:
- Vertragsparteien: Namen von Veräusserer und Erwerber
- Vertragsgegenstand: Stammanteile, Aktien, Vermögenswerte, Darlehensforderungen etc.
- Zeitlicher Ablauf: Stichtag, Unterzeichnung, Vollzug
- Zahlungsmodalitäten: Kaufpreis, Kaufpreisanbindung, Fälligkeit des Kaufpreises, Art der Bezahlung, Sicherheiten bei Ratenzahlung
- Vollzugshandlungen
- Gewährleistungen und Zusicherungen
- Allgemeine Bestimmungen (z. B. Geheimhaltung, anwendbares Recht etc.)
- Besondere Vertragsbestimmungen (z. B. Konventionalstrafe, Konkurrenzverbot etc.)
Interne und externe Kommunikation beim Unternehmensverkauf
Ein Firmenverkauf ist eine kommunikative Herausforderung. Das gilt nicht nur während der Verkaufsverhandlungen, sondern auch nach deren Abschluss: Wann und wie wird der Unternehmensverkauf gegenüber internen Anspruchsgruppen (Mitarbeitende, Führungskräfte, Betriebsrat, Aufsichtsrat etc.) kommuniziert? Wann und wie gegenüber externen Anspruchsgruppen (Kunden, Lieferanten, Shareholdern etc.)
Wann kommuniziere ich den Firmenverkauf?
Im Falle des Verkaufs der Firma an Dritte empfiehlt sich eine relativ späte Kommunikation des Vorhabens, sowohl intern als auch extern. Vertraulichkeit und Diskretion sollten auf jeden Fall gewahrt werden, bis der Verkauf unter Dach und Fach ist.
Verkaufsgerüchte im Vorfeld bedeuten nämlich vor allem eines: Unsicherheit. Das gilt sowohl auf Mitarbeiter- als auch auf Kundenseite. Mitarbeitende könnten gerade bei längeren Verkaufsverhandlungen unruhig werden und aufgrund der für sie unsicheren Zukunft kündigen.
Kunden wiederum könnten Vertragsunterzeichnungen und Bestellungen hinauszögern. Die Diskretion von Personen, die trotzdem mit einbezogen werden müssen (allenfalls bestimmte Schlüsselmitarbeiter), sollte deshalb mit Vertraulichkeitserklärungen oder Geheimhaltungsverträgen sichergestellt werden.
Wie kommuniziere ich den Firmenverkauf?
- Interne Kommunikation: Nach der Bekanntgabe des Verkaufs tauchen bei den Mitarbeitenden meist zahlreiche Fragen auf. Deshalb ist es wichtig, ihnen eine Plattform für diese Fragen zu geben und sie allenfalls gemeinsam mit dem neuen Inhaber zu beantworten.
- Externe Kommunikation: Externe Anspruchsgruppen sollten zu gegebenem Zeitpunkt umfassend informiert werden. Dabei ist zu beachten, dass für Kunden möglichweise andere Punkte relevant sind als für Lieferanten. Ein individuelles Eingehen auf die Sorgen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen ist deshalb zentral.
Einarbeitung des Nachfolgers
Der Ablauf der Einarbeitung sollte während den Verhandlungen im Verkaufsprozess geregelt und vertraglich festgesetzt werden. Die Verteilung von Rollen und Aufgaben kann dabei unterschiedlich ausfallen:
- Der ehemalige Inhaber und sein Nachfolger teilen sich den Posten des Geschäftsführers für einen vorgegebenen Zeitraum
- Der ehemalige Inhaber verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum weiterhin beratend tätig zu sein, nimmt aber nicht mehr aktiv am Tagesgeschäft teil
- Der ehemalige Inhaber bleibt noch für einen bestimmten Zeitraum auf dem Posten des Geschäftsführers mit dem Nachfolger als Stellvertretung oder in einer anderen Kaderposition
Oft wird auch eine Kombination aus diesen Modellen gewählt. Denkbar ist zum Beispiel, dass der ehemalige Inhaber noch für ein halbes Jahr im Unternehmen im Angestelltenverhältnis verbleibt und sich anschliessend als Berater zur Verfügung stellt.
Auf jeden Fall ist es wichtig, einen klaren Plan zur Gestaltung der Übergangszeit zu haben, auf dem alle zentralen Punkte abgedeckt sind:
- Den Nachfolger mit internen und externen Anspruchsgruppen bekannt machen.
- Dem Nachfolger einen Überblick über alle Prozesse und Routinen zu verschaffen, die das Tagesgeschäft ermöglichen.