Die Wunschvorstellung eines jeden Firmeninhabers ist einen derart solventen Nachfolger zu finden, der den gesamten Kaufpreis aus Eigenmitteln finanzieren kann. Doch je nach Höhe des Verkaufspreises ist es für den Käufer nicht immer möglich, die gesamte Kaufpreissumme aus der eigenen Tasche zu stemmen. Konsequenz daraus: Er muss einen Fremdkapitalgeber finden, der ihn bei seinem Vorhaben unterstützt und ebenso überzeugt vom Geschäftsmodell der zu übernehmenden Firma ist, wie er selbst.
Potenzielle Fremdkapitalgeber gibt es diverse. Nebst dem nahen Umfeld, wie Familie, Verwandte und Bekannte kann der Verkäufer selbst, und zwar in Form eines Eigentümerdarlehens, eine Art Geldgeber sein. Dabei stellt der Verkäufer dem Käufer einen gewissen Betrag zu Finanzierung des Kaufpreises zu bestimmten Konditionen zur Verfügung. Die aber wohl bekanntesten Institutionen als Fremdkapitalgeber sind die Banken. Diese geben meistens diverse Rahmenbedingen vor, wie zum Beispiel eine Eigenkapitalquote von 40 % - 70 % oder der Abschluss einer Todesfallrisikopolice, welche den Kreditentscheid beeinflussen können.
Da die Banken ein allfälliges Verkäuferdarlehen zu 100% der Eigenkapitalquote des Käufers anrechnen, ist dies sicherlich der stärkste Weg um die Gesamtfinanzierung zu erhöhen. Nun gibt es aber eine weitere Möglichkeit, die Banken für eine Kreditsprechung positiv zu stimmen. Dann nämlich, wenn die Bürgschaftsgenossenschaft über einen gewissen Teil der Bankfinanzierung bürgt. Im vorliegenden Blogbeitrag möchten wir Ihnen die in jedem Fall positiv wirkende Unterstützung durch eine Bürgschaftsgenossenschaft vorstellen.
Die Bürgschaftsgenossenschaft erklärt
Die Schweiz ist in vier regional tätige Bürgschaftsgenossenschaften aufgeteilt: BG Mitte, BG OST-SÜD, BG SAFFA (nur für Frauen), BG Westschweiz. Diese bilden eine Brücke zwischen der Bank und dem Kreditnehmer und unterstützen bei Neugründungen, Investitionen oder Nachfolgeregelungen. Das heisst, sie verpflichten sich für einen gewissen Betrag (Verbindlichkeit) eines Dritten (Käufer, Inhaber) gegenüber dessen Gläubiger (Bank) einzustehen. Mit den Bürgschaften ermöglicht der Bund den KMU in der Schweiz leichter Bankkredite aufzunehmen. Dank einer Bürgschaft verringert sich das ungedeckte Kreditrisiko der Bank, was den Kreditentscheid positiv beeinflusst.
Die Bürgschaftsgenossenschaften sind unabhängig von Finanzinstituten organisiert. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich mit allen Schweizer Banken zusammenarbeiten, egal ob Gross-, Klein- oder Regionalbanken. Mit diesen besteht seit jeher ein reger Austausch und sehr gute Beziehungen, was dem Kunden bei der Kreditvergabe zu Gute kommt.
Die Höhe der Bürgschaft ist aktuell auf CHF 1.0 Mio. limitiert und muss spätestens in zehn Jahren amortisiert sein. Diese Änderung ist per 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat durch die Verdoppelung der Limite einer Bürgschaft den Horizont für Kreditnehmer enorm erweitert.