Firmenverkauf: Asset Deal versus Share Deal

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Eine Dealvariante beim Firmenverkauf ist der Share Deal, bei welchem im Gegensatz zum Asset Deal nicht einzelne Assets, sondern Gesellschaftsanteile verkauft werden, wie zum Beispiel Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG).

Übertragungsarten beim Firmenverkauf

Viele Unternehmer fragen sich jeweils, was bei einem Firmenverkauf alles zur Verkaufsmasse gehört. Nachvollziehbar sind Vermögenswerte wie Warenlager, Betriebseinrichtungen Maschinen oder Fahrzeuge. Wie aber sieht es mit Kundenbeziehungen, Miet- und Lieferantenverträge oder gar offenen Rechnungen aus? Diese Frage ist im grossen Mass von der Gesellschaftsform abhängig. Um diesbezüglich Unklarheiten vorzubeugen, werden in diesem Blogbeitrag die zwei möglichen Übergabeformen für KMU sowie deren Vor- und Nachteile aus Verkäufer- und Käuferperspektive erläutert.

Beim sogenannten Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte wie Aktiven und/oder Passiven übergeben. Beispiele für solche Aktiv- und Passivposten sind: Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Warenlager, Mietverträge, Mitarbeitende, Debitoren und Kreditoren.

Die zweite Variante beim Firmenverkauf ist der Share Deal, bei welchem im Gegensatz zum Asset Deal nicht einzelne Assets, sondern Gesellschaftsanteile verkauft werden, wie zum Beispiel Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG).

Die Gesellschaftsform im Fokus: Asset Deal versus Share Deal

Da es sich bei einer Einzelfirma nicht um ein eigenes Rechtssubjekt handelt und somit auch keine Anteile davon gehalten werden können, wird eine Einzelfirma immer in Form eines Asset Deals verkauft. Der Verkauf einer Kapitalgesellschaft, also einer GmbH oder einer AG, kann im Gegensatz dazu als Share Deal abgewickelt werden. Grundsätzlich wäre zwar auch hier ein Asset Deal möglich – dies ist im Rahmen einer Unternehmensnachfolge jedoch äusserst selten. Die nachstehende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal mit Vor- und Nachteilen für Verkaufs- und Verkaufpartei:

Fazit: Share Deal als Königsweg beim Firmenverkauf

Erfahrungsgemäss ist der Share Deal dem Asset Deal immer vorzuziehen. Der Verkäufer hat dabei die Möglichkeit eines steuerfreien Kapitalgewinns und der Käufer kann ein «Gesamtpaket» übernehmen. Ein Gesamtpaket darum, weil alle Vermögenswerte einer Firma in Form von Anteilen zusammengefasst sind. Diskussionen, welche Assets zur Firma gehören und wie und zu welchem Preis zu übergeben sind, können somit vermieden werden.

Da der Verkauf von Einzelfirmen nur in Form eines Asset Deals abgewickelt werden kann, lohnt es sich, die Einzelfirma nach Möglichkeit in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Zu beachten gilt hier aber, dass ein steuerfreier Kapitalgewinn nur möglich ist, wenn die Firma nach Einhaltung einer Sperrfrist von 5 Jahren verkauft wird. Wer über den Verkauf seiner Firma nachdenkt, sei deshalb an dieser Stelle gut beraten, die nötigen Vorbereitungen früh genug einzuleiten.

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