Dass bei den Verhandlungen beim Firmenverkauf gegensätzliche Positionen bezogen werden, ist hinlänglich bekannt. Besonders wenn es um den Verkaufspreis geht, könnten die Verhandlungspositionen unterschiedlicher nicht sein. Doch dies ist keineswegs die einzige Situation, wo der Unternehmensverkäufer und der potenzielle Nachfolger stark abweichende Auffassungen eines Vertragsgegenstandes haben können, wie z. B. bei der Gewährleistung beim Firmenverkauf.
Viel Gewährleistung – wenig Due Diligence?
Gewährleistungen stellen ein wichtiges Instrument der Verhandlungsführung zwischen den beiden Transaktionsparteien dar. Während der Käufer umfangreiche Gewährleistungen über alle möglichen Themenbereiche anstrebt, möchte der Verkäufer verständlicherweise seine Haftungsrisiken minimieren oder wenn möglich, ganz eliminieren. Grundsätzlich ist es daher eine Frage der Verhandlungsführung, welche Gewährleistungen und Garantien den Weg in den Kaufvertrag finden und wie breit gefasst diese sind. Untrennbar verknüpft mit der Frage der Gewährleistung ist die Due Diligence – die eingehende Prüfung des Unternehmens und dessen Unterlagen vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass je umfangreicher die Gewährleistungen des Verkäufers im Kaufvertrag niedergeschrieben sind, desto kleiner fällt der Prüfungsaufwand des Käufers aus, er kann ja im Schadensfall immer noch Rückgriff auf den Verkäufer nehmen. Andererseits wird das Unternehmen wohl umso genauer geprüft, wenn keine tiefgreifenden Gewährleistungen im Kaufvertrag festgehalten sind. In diesem Fall nutzt der Käufer die Due Diligence um sich gegen mögliche Ansprüche von Dritten aus vergangener Geschäftstätigkeit so gut wie möglich abzusichern und daher sämtliche Unterlagen genaustens unter die Lupe zu nehmen. Auch hier ist im Einzelfall abzuschätzen, wo die Schwerpunkte gesetzt werden.