Die Steuerthematik ist bei Firmenverkäufen allgegenwärtig. Entgegen der Erwartung vieler Firmeninhaber ist der Verkauf von Aktien nicht immer steuerfrei. Die indirekte Teilliquidation stellt eines der grössten Steuerrisiken beim Verkauf von juristischen Personen dar. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen anhand von Praxisbeispielen auf, wann eine latente Steuergefahr besteht.
Voraussetzungen für die indirekte Teilliquidation
Die Frage der indirekten Teilliquidation stellt sich dann, wenn eine natürliche Person eine Beteiligung (Aktien, Stammanteile oder Genossenschaftsanteile) von mindestens 20% aus ihrem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen einer anderen natürlichen oder juristischen Person veräussert (Systemwechsel von Privatvermögen zu Geschäftsvermögen).
Beispiel: Herr Huber verkauft seine Aktien an der Huber AG an die Müller GmbH oder Herr Huber verkauft seine Aktien an der Huber AG an Herrn Müller privat, welcher die Aktien jedoch im Geschäftsvermögen seiner Einzelfirma führt.