Bei Firmentransaktionen spielt die lückenlose Übertragung der Aktien eine entscheidende Rolle, da sie den Prozess bezeichnet, bei dem die übertragen werden. Mit der Übertragung der Anteile eines Unternehmens vom Eigentümer auf die Käuferpartei können alle Parteien ihre Rechte und Ansprüche wirksam ausüben, insbesondere das Dividendenrecht oder das Stimmrecht bei der alljährlichen Generalversammlung. Sowohl der rechtliche als auch der wirtschaftliche Aspekt sind dabei von Bedeutung. Fehler- oder lückenhafte Übertragungen von Aktien oder Stammanteilen können zu Unsicherheiten bezüglich des tatsächlichen Eigentümers des Unternehmens und zu unklaren Verteilungen von Gewinnen, Dividenden und Stimmrechten führen. Dies kann wiederum Konflikte zwischen den Parteien auslösen und den Transaktionsprozess signifikant verzögern. Daher ist es in der Praxis unerlässlich, sich bereits im Vorfeld einer Nachfolgeregelung mit den erforderlichen Dokumenten und Anforderungen auseinanderzusetzen, um einen reibungslosen Verkauf zu gewährleisten. Damit Fehler im Prozess vermieden werden können, sollten insbesondere die folgenden Punkte beachtet werden.
Wurden die Unternehmensanteile physisch herausgegeben?
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist es von grosser Bedeutung zu klären, ob die Unternehmensanteile physisch in Form von Aktienzertifikaten verbrieft wurden oder nicht. Die Übertragung von verbrieften Wertpapieren gestaltet sich im Vergleich zu unverbrieften Anteilen komplexer, da neben der lückenlosen Abtretungskette auch die physische Existenz und Gültigkeit der Zertifikate gewährleistet sein muss.Die Gültigkeit der Aktienzertifikate kann überprüft werden, indem die folgenden Merkmale auf den Dokumenten vorhanden sind:
- Bezeichnung als Aktie
- Name des Unternehmens
- Name des Inhabers
- Nennwert
- Seriennummer
- Einbezahlter Betrag (nur bei teilliberierten Aktien)
- Unterschrift des Verwaltungsrates
- Erstellungsdatum