Für viele Verkäufer klingt die Idee verlockend: Nach dem Verkauf noch am Erfolg des eigenen Unternehmens teilhaben und im Hintergrund weiterhin eine wichtige Rolle mit weniger Risiko spielen. Doch was auf den ersten Blick als Win-win-Situation erscheint, birgt oft Herausforderungen, die erst bei genauerem Hinsehen sichtbar werden. Gerade für Verkäufer weicht die Realität häufig von den ursprünglichen Erwartungen ab. Folgende Beobachtungen sollen darum bei der Beurteilung, ob das Konzept der Rückbeteiligung wirklich zur eigenen Ausgangslage passt, helfen.
Konzept der Rückbeteiligung
Eine Rückbeteiligung an der Übernahmeholding ist eine Struktur im Rahmen von Unternehmensverkäufen, bei der der Verkäufer Teilhaber an der Gesellschaft wird, die den Erwerb des Unternehmens finanziert hat. Die Rückbeteiligung unterscheidet sich grundlegend von einem Teilverkauf, der oft fälschlicherweise als Rückbeteiligung verkauft wird.
Rückbeteiligung an der Übernahmeholding
Bei der Rückbeteiligung an der Akquisitionsholding erwirbt der Käufer das Unternehmen unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer sich mit einem Teil des Kaufpreises als Teilhaber an der Akquisitionsgesellschaft (rück)beteiligt. Die Beteiligung an der Holding kann für den Verkäufer vorteilhaft sein, weil er so weiterhin am Unternehmen partizipiert. Konkret geschieht dies, indem ihm als Teilhaber ein Teil des Gewinns der Holding zusteht. Allerdings muss er sich bewusst sein, dass in den ersten Jahren der Akquisitionskredit vorrangig den Gewinn der Holding belastet und er eine neue Rolle als Minderheitsteilhaber übernimmt.
Teilverkauf – oft fälschlicherweise als Rückbeteiligung verkauft
Ein Teilverkauf hingegen bedeutet, dass der Verkäufer nicht alle Anteile am Unternehmen verkauft und damit Minderheitsgesellschafter bleibt. Auch in diesem Fall ist die Grundidee jeweils am zukünftigen Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. Teilverkäufe werden häufig als Rückbeteiligung dargestellt, doch dieser Begriff ist irreführend, da der Verkäufer sich hier technisch gesehen nicht rückbeteiligt, sondern vielmehr nur eine Mehrheitsbeteiligung verkauft.