Zinsberechnung bei dem Verkäuferdarlehen

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Auf den ersten Blick wirkt die Zinsberechnung für ein Verkäuferdarlehen simpel: Ein Zinssatz von 5 % auf ein Verkäuferdarlehen von einer Million CHF ergibt eine jährliche Zinszahlung von CHF 50'000 – oder doch nicht? Je nach Berechnungsmethode kann der Betrag variieren.

Für Käufer und Verkäufer ist es daher essenziell, eine einheitliche Grundlage und ein gemeinsames Verständnis zur Zinsberechnung zu schaffen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Einfacher Zinssatz

Der einfache Zinssatz basiert auf der Annahme, dass Zinsen ausschliesslich auf das ursprünglich geliehene Kapital berechnet werden, ohne dass bereits aufgelaufene Zinsen erneut verzinst werden. An dem Beispiel von vorhin angeknüpft entspricht dies dem jährlichen Zinsertrag von CHF 50'000.

Z = V x r x t

(Z = Zinsertrag, V = Verkäuferdarlehen, r = Zinsrate, t = Anzahl Jahre)

In vielen Fällen ist ein Verkäuferdarlehen nachrangig gegenüber einem Bankdarlehen, weshalb auch manchmal die Zinsen erst dann ausgeschüttet werden dürfen, wenn das Bankdarlehen bedient wurde. Um an vorgegangenes Beispiel anzuknüpfen, wird nun angenommen, dass ein Käufer nach 5 Jahren die Bankfinanzierung beglichen hat und nun das Verkäuferdarlehen bedient. Der Käufer leistet nach dem einfachen Zinssatz eine Zinszahlung von 5 × CHF 50’000 = CHF 250'000. Dass die Zinsen der Jahre 1-4 vorher fällig gewesen wären und ebenfalls verzinst hätten werden können, bleibt beim einfachen Zinssatz ausser Acht.

Zinseszins

Im Gegensatz zum einfachen Zinssatz erfolgt beim Zinseszins eine fortlaufende Verzinsung bereits angefallener Zinsen. Unter denselben Bedingungen wie im vorherigen Beispiel, beläuft sich die Gesamtverzinsung unter Anwendung des Zinseszinseffekts auf rund CHF 276'000.

Dieser Wert kann noch höher ausfallen. Im vorherigen Beispiel wurde das Darlehen sowie der Zinseszins jährlich verzinst. Bei Staatsanleihen ist eine halbjährliche Verzinsung beispielsweise Standard. Würde die Zinszahlung auch erst im Jahr 5 unseres Beispiels erfolgen, und die Verzinsung halbjährlich geschehen, würden am Ende noch höhere Zinsen anfallen: rund CHF 280'000.

Z = V x (1 + r / m) m x t

(m = Anzahl Verzinsungen pro Jahr)

Falls die Zinszahlungen eines Verkäuferdarlehen somit nicht vorher ausgeschüttet werden dürfen, führt die Aufnahme von Zinseszinsen zu einer Entschädigung für die längere Wartezeit und kann als Argument für diese Zinsberechnungsmethode verwendet werden.

Definition des Berechnungszeitraums

Zinsen werden üblicherweise auf Jahresbasis angegeben. Allerdings variiert die Definition des Zinsjahres. In zahlreichen Kreditverträgen wird anstelle eines tatsächlichen Kalenderjahres mit 365 oder 366 Tagen ein Jahr mit 360 Tagen zugrunde gelegt. Nach dieser Auslegung wird jeder Monat mit exakt 30 Tagen berechnet, unabhängig von seiner tatsächlichen Länge. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise für eine Zinsperiode vom 14. März bis zum 14. April für den Monat März 16 Tage (30 abzüglich 14) und für den Monat April weitere 14 Tage angesetzt werden, sodass die Gesamtzinsperiode 30 Tage beträgt. Würde hingegen die tatsächliche Anzahl der Tage berücksichtigt, ergäbe sich eine Periode von 31 Tagen. Grösser wird der Einfluss noch des Monats Februar, der je nach Definition ebenfalls als 30-tägig zählt. Für den Darlehensgeber ist die 360 Tage Konvention vorteilhaft, da der Zins über weniger Tage verteilt ist.

Schlussfolgerung

Bei einem Verkäuferdarlehen ist es entscheidend, genau festzulegen, wie die Zinsen berechnet werden, insbesondere, ob Zinseszinsen anfallen und welche Methode für den Berechnungszeitraum gilt. Zudem ist es sinnvoll, Rechenbeispiele direkt im Darlehensvertrag aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Verkäufer und Käufer ein gemeinsames Verständnis haben.

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